Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KOMMUNOS GmbH Software as a Service (SaaS) – Vertrag

Durch Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars bzw. Einrichten eines Benutzerkontos akzeptieren Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss

a. Die KOMMUNOS GmbH (in der Folge „Provider“ genannt) erbringt für ihre Kunden Software as a Service (SaaS) -Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Unternehmenssoftware („kommunos“). Gegenstand des Vertrages ist
- die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das Internet und
- die rechtskonforme Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting)

b. Die KOMMUNOS GmbH ist datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter, der Kunde Verantwortlicher; dazu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen der KOMMUNOS GmbH und dem Kunden abgeschlossen, der Voraussetzung zur Nutzung dieses Services ist.

c. Bestellungen des Kunden beim Provider sind durch Annahme des Auftragsverarbeitungsvertrags und der AGB für den Kunden verbindlich. Der Provider wird die Bestellung mittels Bestätigungsmail annehmen, wodurch der Vertrag grundsätzlich zustande kommt. Innerhalb von 2 Werktagen (48 Stunden) werden die Angaben des Kunden verifiziert. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt der Leistungszeitraum mit Zustandekommen des Vertrages.

2 Softwareüberlassung

a. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software kommunos in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich oder entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung (in der Folge „Software“ genannt). Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

b. Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung im Handbuch auf der Website des Providers unter www.kommunos.at/login.

c. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung im Handbuch auf der Website des Providers unter www.kommunos.at/login angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

d. Der Provider entwickelt die Software auch in Zukunft weiter und stellt etwaige Verbesserungen durch Updates und Upgrades zur Verfügung.

3 Nutzungsrechte an der Software

a. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

b. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten oder ähnliche Medien) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Weitere Rechte an der Software werden nicht eingeräumt. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in den Nutzungsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

c. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.

d. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

4 Data-Hosting

a. Der Provider überlässt dem Kunden ausreichend Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten und sorgt dafür, dass immer genügend Speicherplatz zur Verfügung steht.

b. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

c. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Das gilt nicht für Daten der Bewerber des Kunden.

d. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

e. Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmäßig Backups vornehmen sowie weitere Sicherheitsvorkehrungen wie Firewalls etc. treffen.

f. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

5 Service-Hotline/Kundendienst

Der Provider wird telefonische oder elektronische Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Do. von 08:30 bis 16:00 bzw. Fr. von 08:30 bis 12:30) so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder elektronisch beantworten.

6 Unterbrechung bzw. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

a. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

b. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00- 19:00 Uhr. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - beginnt die Fehlerbehebung spätestens 2 Stunden ab Kenntnisnahme des Providers. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese ehest möglich durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Provider den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, schriftlich verständigen. Der Provider wird dem Kunden soweit als möglich und sinnvoll Unterstützung anbieten.

c. Die Verfügbarkeit jedes einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99% im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von kommunos liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Um den kommunos-Service in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf seinem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Kunde die Leistungen von kommunos gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann.

7 Pflichten des Kunden

a. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software oder des Benutzerhandbuchs anzufertigen.

b. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung - verantwortlich.

c. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

d. Zu Vertragsbeginn (z.B. bei erstmaliger Registrierung in kommunos) werden eine Benutzerkennung und ein Passwort festgelegt, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennung und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

8 Nutzungsart und -dauer, Kündigung und Auflösung des Auftragsverarbeitungsvertrags

8.1 Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung durch den Provider.

Die entgeltliche Nutzung kann von beiden Parteien durch Abo-Umstellung im System monatlich gekündigt werden (der Einhaltung einer Frist zum Monatsende bedarf es nicht, ausgenommen innerhalb der 3-monatigen Bindungsfrist bei erstmaliger entgeltlicher Nutzung). In diesem Fall sind die Grundfunktionen von kommunos in der Basisversion weiterhin unentgeltlich nutzbar (siehe Pkt. 8.3.a).

Die unentgeltliche Nutzung kann von beiden Parteien monatlich gekündigt werden; der Einhaltung einer Frist zum Monatesende bedarf es nicht. Die Kündigung hat in Schriftform bzw. per E-Mail zu erfolgen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgte die Löschung des Kunden-Accounts einschließlich aller damit verknüpften weiteren User sowie sämtlicher damit verknüpften Daten von Bewerbern, Lieferanten etc. gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag (in der jeweils gültigen Fassung).

8.2 Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde
- in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
- mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmaß von mindestens einem Monatsentgelten vier Wochen im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde (die ausstehenden Ansprüche bis zur Beendigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt),
- fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz, der DSGVO oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen,
- bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift oder
- bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

Dem Provider steht zudem das Recht auf sofortige außerordentliche Kündigung zu, wenn es zu grundlegenden Änderung der rechtlichen oder technischen Standards kommt und es für den Provider dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszweckes zu erbringen.

8.3 Grundsätzlich wird zwischen einer unentgeltlichen und einer entgeltlichen Nutzung von kommunos unterschieden:

a. Unentgeltliche Nutzung von kommunos (Basis-Abo) Folgende Funktionen können vom Kunden unentgeltlich genutzt werden:
- Anlegen und Verwaltung von Initiativbewerbungen inkl. Bewerberkommunikation
- Anlegen eines Stellen-Portals
- Verwaltung der Bewerberevidenz
- Eingeschränkte Ansicht und Nutzung von Vorlagen, Textbausteinen und Checklisten

b. Entgeltliche Nutzung von kommunos (gemäß Abo-Modell in der jeweils gültigen Fassung) Die kostenpflichtige Nutzung beginnt mit der Buchung durch den Kunden (elektronisch, schriftlich) und kann nach Ablauf der 3-monatigen Bindungsfrist bei erstmaliger entgeltlicher Nutzung monatlich verändert werden (Up- und Downgrade innerhalb des kostenpflichtigen Abo-Modells). Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Bindungsfrist ein Downgrade auf das BasisAbo, so wird für den Zeitraum nach diesem Downgrade auf das Basis-Abo das Entgelt für das niedrigste kostenpflichtige Abo verrechnet.

9 Entgelt und Zahlungsbedingungen

a. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das DataHosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher USt gemäß dem jeweiligen AboModell in der gültigen Fassung zu bezahlen.

b. Bei Buchung eines entgeltlichen Abo‘s wird der jeweilige monatliche Rechnungsbetrag unabhängig vom Tag der Buchung für diesen Kalendermonat zur Gänze verrechnet. Selbiges gilt bei einem Upgrade in ein höheres Abo. Im Falle eines Downgrade wird der niedrigere gültige Preis ab dem Folgemonat verrechnet.

c. Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungenen vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag spesen- und abzugsfrei sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

d. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Zinsen gemäß § 456 UGB vereinbart.

e. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmaß, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Entgeltbestimmungen fortführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen ab Änderungszeitpunkt berechtigt.

f. Sämtliche Preise sind nach dem von der Statistik Austria zu Vertragsabschluss letzten verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) wertgesichert. Die jeweilige Indexanpassung erfolgt jährlich im September. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

10 Gewährleistung und Haftung(sausschluss)

a. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS Dienste Gewähr.

b. Werden Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der UserID und des Passwortes des Kunden in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eintreffen des Auftrages zur Änderung der User-ID und des Passwortes oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Provider, sofern ihn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

c. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

d. Der Provider ist zur sofortigen Sperre der Saas- Dienste und des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

e. Der Provider kann nicht für falsche Angaben in den Anmeldungen und/oder Fragebögen und Dokumenten der Bewerber verantwortlich gemacht werden und übernimmt keine Haftung.

f. Der Provider schuldet seinen Kunden lediglich die Bereitstellung der IT-Dienstleistungen zur automatischen Vermittlung von Bewerbern, nicht den Erfolg. Der Provider stellt nur die technische Vorrichtung bereit, die - unter den in Ziffer 3 dargelegten Voraussetzungen - generell einen Bewerbungsprozess ermöglicht. Der Provider haftet demzufolge nicht, falls innerhalb der Vertragsdauer kein Kontakt zustande kommt. Der Provider haftet im Speziellen nicht für die Auswahl der Bewerber.

g. Der Provider übernimmt überdies keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Es ist möglich, dass Kunden (Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige öffentliche Organisationen) den kommunos -Service trotz Verbot in unzulässiger oder gesetzwidriger Weise nutzen. Für eine solche unzulässige oder gesetzwidrige Nutzung ist jede Haftung des Providers ausgeschlossen. Der Provider haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, die die Bewerber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

h. Der Provider gewährleistet nicht den ununterbrochenen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service (s. Pkt. 6.c.). Insbesondere haftet der Provider nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Provider nicht zu vertreten hat. Ferner haftet der Provider nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Bewerbern (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von "Hackern" auf die Datenbank).

i. Der Provider ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

11 Datenschutz und Geheimhaltung

a. Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO und des Datenschutzgesetzes - DSG allenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Der Provider unterstützt den Kunden dabei soweit, als es im Rahmen der Nutzung der Saas- Dienste durch den Kunden und dessen Bewerber möglich ist.

b. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.

c. Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

12 Änderungen und Ergänzungen

a. Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit.

b. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem einzelnen Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform; die Übersendung via E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

13 Mitteilungen

a. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

b. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz.

Linz, im Jänner 2020

kommunos ist eine Anwendung der KOMMUNOS GmbH, Europaplatz 4, 4020 Linz